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Überschuldungsstatus |
Der Unternehmer ist verpflichtet, sich ständig über die aktuelle wirtschaftliche Lage seines Unternehmens zu informieren und anhand seines Rechnungswesens das Vorliegen einer Überschuldung laufend sorgfältig zu prüfen. Zur sofortigen Erstellung eines Überschuldungsstatus ist der Unternehmer verpflichtet, wenn Umstände auftreten, die als Warnzeichen einer drohenden Unternehmenskrise anzusehen sind. Der Überschuldungsstatus dient der Feststellung des stichtagsbezogenen Vermögensstandes des Unternehmens.
Zum Überschuldungsstatus im Insolvenzrecht: Fromm in ZInsO 17/2004 S. 943 ff. |
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