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Mietkauf |
Überträgt der Mietkäufer dem Erwerber das Eigentum unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung, so wird die Aussonderung erst dann ermöglicht, wenn sich der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO über die Ablehnung der Vertragserfüllung erklärt hat. Die Aussonderung erfolgt dann Zug um Zug gegen Rückerstattung der vom Insolvenzverschuldner geleisteten Kaufpreisraten. |
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