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Insolvenzanfechtung / Abtretung |
Der aus Insolvenzanfechtung folgende Rückgewähranspruch kann abgetreten werden.
BGH 17.02.2011 IX ZR 91/10 ZIP 2011, 114 |
08.06.2013 |
Drohung mit einem Insolvenzantrag und die Folgen |
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Ein Gläubiger droht dem Schuldner: "Wenn Sie nicht bezahlen, werde nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist einen Insolvenzantrag stellen." Der Schuldner zahlt daraufhin. Kurze Zeit später gerät der Schuldner auf Grund anderer Verbiindlichkeiten in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter findet den Vorgang. Er ficht die Zahlung an.
Eine (unüberlegte und nicht mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht abgesprochene)Drohung mit negativen Folgen.
Der Bundesgerichtshof hat im ersten Quartal 2013 einen solchen Fall entschieden und die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters als begründet erachtet:
- Die Androhung einer Zwangsvollstreckung, die bei Fristversäumung einen Insolvenzantrag ankündigt, bewirkt eine zur Inkongruenz der Leistung führende Drucksituatiion.
- Diese Drucksituation muss bis zur Zahlung fortwirken.
Auch wissen wir für eine derattige (falsche) Verfahrensweise noch eine (rechtmäßige) Klärungshilfe, die wir aber hier nicht der ganzen Geschäftswelt kostenlos preisgeben wollen. Ferner können wir durch Schulungen oder Textvorgaben Ihr Forderungsmanagement unter bestmöglicher Vermeidung von Anfechtungstatbeständen optimieren oder übernehmen gleich das Forderungsinkasso.
Kontakt: Hermann Kulzer kulzer@pkl.com www.pkl.com www.insoinfo.de 0351 8110233
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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Writschaftsmediatior |
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