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Gläubigerbenachteiligung / Anweisung auf Kredit und Anweisung auf Schuld |
Es liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor bei der Anweisung auf Schuld. Der Angewiesene tilgt einen eigene Verbindlichkeit Der Schuldner verliert damit seine Forderung gegen den Angewiesenen. Anders ist die Sache zu beurteilen bei der Anweisung auf Kredit. Die Zahlung bewirkt lediglich einen Gläubigerwechsel.
BGH 21.06.2012 IX ZR 59/11 |
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