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Betriebsrat kann Sachverständigen hinzuziehen |
Um dem Betriebsrat die Durchführung seiner Aufgaben zu erleichtern, ist in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen.
Der Sachverständige kann auch in die Firma bestellt werden.
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