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Risikomanagement
 

Risikomanagement (auch Risk-Management bezeichnet ) ist eine Form der Unternehmensführung, welche auf die Reduzierung von Risiken abzielt.

Risikomanagement vollzieht sich in verschiedenen Schritten:

-         Risikoidentifikation

-         Risikoanalyse, die eine Untersuchung des  vorliegenden Ursache-Wirkungs-Komplexes umfasst

-         Risikoreduzierende Maßnahmen: Risikominderung, Risikoteilung, Schadensverhütung, Risikorückstellungsbildung, Schadenskostenüberwälzung ua.

Durch das KonTraG wird ein Risikomanagementsystem für bestimmte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.

Risikomanagement ist nicht auf die Risiken beschränkt, die von Versicherungen übernommen werden.

Es geht um alle Risiken, die die Existenz  und die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens gefährden, vgl. www.fit-for-risk.com 


Stichworte:

Risiko, Risiken, Risikomanagement, Risikomanager, Risikomanagementskosten, Risikovermeidung, Risikoaggregation, Risikoübertragung, Risikobewältigung


25.09.2024 Krisenvorsorge und Insolvenzvermeidung im Herbst 2024
Information

Die Unternehmerinsolvenzen in Deutschland stiegen im ersten Halbjahr 2024 um über 40 Prozent, vgl. Beitrag in Wirtschaft in Sachsen im September 2024 .

I. Betroffene Brachen

Besonders betroffene Branchen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU):

  • Baubranche (die Zahl der Baugenehmigungen sanken im 1. Halbjahr in den neuen Bundesländern um über 30 Prozent)
  • Automobilzulieferung (jeder dritte Euro wird in Sachsen im Fahrzeugbau verdient)
  • Maschinenbau
  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Küchenbauer- und vertreiber 
  • vgl. www.ifo-dresden.de und www.dresdencreditreform.de ua.  

II. Ursachen der Krise

  • Gestiegene Material-, Lohn - und Energiepreise
  • Fachkräftemangel
  • Schwächere Nachfrage im In- und Ausland

III. Was ist für ein Unternehmen jetzt von Bedeutung?

  • Frühzeitige Analyse und Erkennen der Situation

    Das Einbindung von Beratern in dieser Phase kann eine wertvolle-ja sogar notwendige Unterstützung sein. Kosten- und Liquiditätsmanagement: 

    • Kostenkontrolle und uU. -senkung
    • Forderungsmanagement
    • Finanzierungsmanagment , einschließlich -kosten
    • Abhängigkeit von einer Bank - vermeiden
    • laufende insolvenzrechtliche Liquiditätskontrolle und Überschuldungsprüfung

  • Vorsorge zur Sicherung der Unternehmensstabilität
  • Frühzeitiges Handeln mit Gegenmaßnahmen
  • Ein guter Berater zur Krisenvorsorge - idealerweise Fachanwalt  
  • Regelkunde (Regeln, Gesetze, Vorschriften, Verträge)
  • Kontrolle und gegebenenfalls Erweiterung des Geschäftsfelds

IV. Was sind die vier Phasen des Risikomanagements ?  

1. Risikoanalyse: Identifizierung und Bewertung aller Risiken für das Unternehmen
2. Ursachenanalyse: Untersuchung der Ursachen der identifizierten Risiken.
3. Maßnahmenanalyse: Entwicklung von Strategien zur Minimierung der identifizierten Risiken.
4. Integration & Umsetzung: Implementierung der entwickelten Strategien und Überwachung ihrer Wirksamkeit.

V. Was sind Arten von Risiken?

Es gibt verschiedene Arten von Risiken, die KMUs betreffen können:

  1. Strategische Risiken: Risiken, die mit strategischen Entscheidungen zusammenhängen (z.B. Fehlinvestitionen, falsche Schwerpunkte in der Produktpalette, schlechte Standortwahl).
  2. Operative Risiken: Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind (z.B. Maschinenausfälle, mangelnde Produktionskapazitäten, Abhängigkeit von wenigen Kunden und Lieferanten).
  3. Finanzielle Risiken: Risiken wie Liquiditätsengpässe, geplatzte Kredite, Wechselkursschwankungen.
  4. Regulatorische Risiken: Risiken, die sich aus Gesetzes- oder Normänderungen ergeben.
  5. Personalrisiken: Risiken wie fehlende Nachfolgeregelungen oder eine hohe Mitarbeiter-Fluktuation.
  6. Datenverarbeitungsrisiken: Risiken, die sich aus Problemen mit der Datenverarbeitung ergeben (z.B. Viren auf Computern oder gehackte E-Mail-Konten).
  7. Politische Risiken: Risiken, die sich aus Veränderungen der politischen Situation bei Lieferanten und/oder Kunden ergeben.

VI. Wer kann HELFEN beim Schutz vor RISIKEN UND GEFAHREN?

Hermann Kulzer MBA und Team

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
Risikomanager


Kulzer@pkl.com
0351 8110233

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt Wirtschaftsmediator
21.02.2024 Risikomanagement 2024: Pflicht, System, Vorteile, Vergütung
Information

Seit dem 01.01.2021 gilt ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht. In dem Gesetz ist die Pflicht für den Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmen enthalten, ein Risikofrüherken-nungs- und Bewältigungssystem zu installieren.

Die Mindestanforderungen sind In § 1 StaRUG geregelt. Es geht um die Krisenfrüherkennungspflicht und die erforderlichen Reaktionen.

Bisher gab es dazu Regelungen in § 91 Abs. 2 AktG, § 92 Abs. 1 und § 93 Abs. 2 AktG, § 25 a Abs. 1 Satz 3 KWG, § 49 Abs. 2 u. 3 GmbH sowie § 15a ff. lnsO.

 

I. Was folgt aus dem neuen Gesetz für Geschäftsführer: 

1. Ohne System zur Krisenfrüherkennung kann das Unternehmen schon dafür haften.  

2. Entwicklungen, welche für das Unternehmen bestandsgefährdend sein können, müssen laufend überwacht werden.

3. Die erforderliche Übersicht zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Situation muss über mindestens 24 Monate laufend zur Verfügung stehen

4. Ein Krisenfrüherkennungssystem muss eingerichtet werden mit
- definierte Zuständigkeiten
- Berichtswesen
- mögliche Gegenmaßnahmen in definierten Fällen 

5. Bei Schwierigkeiten sind die Überwachungsorgane unverzüglich zu informieren.

6. Der Sanierungsgeschäftsführer wahrt die Interessen der Gläubiger. 

7. Schritte zur Einführung eines Krisenfrüherkennungssystems zur Bewältigung von Risiken

a) Bestandsaufnahme
b) Bewertung
c) Planung
d) Steuerung / Maßnahmen (abwälzen, versichern, vermeiden oder akzeptieren)
e) Reporting

II. 10 Gründe für ein Risikomanagment

Ohne Risiken einzugehen, kann ein Unternehmen langfristig nicht existieren, denn Risiken und Chancen gehen immer Hand in Hand. Viele Geschäftsführer wollen positiv in die Zukunft blicken und scheuen, alles durch die Risikobrille zu betrachten.  Risikomanagement ist allerdings nicht eine Behinderung des Unternehmens und des Geschäftsführers. Es ist eine Bereicherung und erschließt Chancen und bewahrt das Unternehmen langfristig vor Schaden. 


1. Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Kennziffern

2. Haftungsvermeidung

3. Sicherheitssteigerung

4. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement

5. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

6. Verbesserung Rating

7. Sicherung Finanzierung

8. Schutz der Geschäftspartner und Stärkung des Vertrauens bei Kunden und Lieferanten

9. Existenzsicherung des Unternehmens, des Geschäftsführers und seiner Familie

10. Austausch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und Gefühl der Sicherheit
Wie kann man starten? 

 

III. Möglicher Ablauf

Ich schaue mit Ihr Unternehmen an.

Erhalte Bilanzen und BWA´s

Bekomme eine Gläubigerliste mit allen Verbindlichkeiten.

Ich mache einen Kurzcheck der Zahlungsfähigkeit und "Nichtüberschuldung"

Ich erhalte wichtige Verträge mit Kunden, Versicherung, Banken.

Sie teilen mir Ihre bisher erkannten Risiken und getroffene Maßnahmen mit.

Wir sprechen dann über meine Eindrücke, Feststellungen und bestimmte Fälle und Situationen (Was passiert wenn ...?) 

Was ist das Ziel: Bessere Absicherung des Unternehmens und bessere Absicherung der Geschäftsleitung.


Wie hoch ist meine Vergütung? Mein Vorschlag: Stundensatz 


Wieviele Stunden benötige ich ? Je nach Unternehmen:  5 Stunden bis 50 Stunden. 

Sie entscheiden, wie intensiv es sein soll.


Wollen Sie ein Angebot?

 


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt InsR
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
0351/ 8110233 www.pkl.com  

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
10.10.2023 Angebot an Geschäftsführer/Gesellschafter für die Beratung bei einer GmbH zur Risikovorsorge und Vermeidung erfolgreicher Insolvenzanfechtungen
Information

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer (Gesellschafter),

als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediator und Master of Business Administration (MBA) biete ich Ihnen meine Dienste an, um eine rechtssichere Regelung für die Geschäftsbeziehungen mit Ihrer Gesellschaft (bzw: unter Ihren Gesellschaften)  zu finden. Durch mein Management-Aufbaustudium bin ich auch in der Lage, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Sachverhalte, Bilanzen und BWA’s zu verstehen und Tipps einfließen zu lasen.

Meine Leistungen umfassen:

  1. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vereinbarungen und Verträgen:
    Ich kann Ihnen helfen, gültige, beweissichere schriftliche Vereinbarung über die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaftern und Gesellschaft bzw. zwischen den Gesellschaften zu erstellen, die die wirtschaftliche Existenz aller sicherstellt.

  2. Beratung zu Sicherheiten: Ich kann Sie beraten, wie und wann  Sie Sicherheiten für Ihre Forderungen vereinbaren können, beispielsweise durch eine Bürgschaft oder eine Sicherungsübereignung.

  3. Beratung zu Versicherungen: Ich kann Sie beraten, wie Sie eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) abschließen können, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern.

  4. Beratung zur Trennung von Vermögen und Geschäften: Ich kann Ihnen helfen, die Geschäfte und das Vermögen so weit wie möglich zu trennen, um das Risiko einer Durchgriffshaftung zu minimieren.

  5. Beratung zu Anfechtungsrisiken: Ich kann Sie über folgende Anfechtungsrisiken informieren und Ihnen helfen, entsprechende Fehler bei Rechtshandlungen zu vermeiden bzw. nicht anfechtbare Rechtshandlungen vorzunehmen

    Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
    : Hierbei handelt es sich um eine Anfechtung, die aufgrund des Vorsatzes des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen für einen Gläubigerbenachteiligungs-vorsatz auf Seiten des Schuldners erhöht.

    Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO)
    : Bei einer Schenkungsanfechtung können Insolvenzverwalter und Sachwalter die Insolvenzmasse mehren. Eine Schenkung liegt vor, wenn eine Gesellschaft Vermögenswerte unentgeltlich an eine andere Gesell-schaft überträgt. Dies kann auch der Fall sein, wenn Vermögenswerte unter Preis verkauft oder verrechnet werden. Aber auch ein Unterlassen kann unter Umständen anfechtbar sein.

    Anfechtung inkongruenter Leistungen (§ 131 InsO)
    : Eine inkongruente Deckung liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine andere Leistung erbringt, als ver-traglich vereinbart. Eine solche Abweichung vom vertraglich Vereinbarten deutet gewöhnlich auf eine finanzielle Krise des Schuldners hin.

    Anfechtung Rückführung Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO)
    :
    Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen unterliegt im Fall einer späteren Insolvenz der Darlehensnehmerin der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Das Stellen von Sicherheiten ist ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar. Dies muss beachtet werden.

  6. Vermeidung von insolvenzstrafrechtlichem Handeln
  7. Vermeidung zivilrechtlicher Haftung des Geschäftsführers
  8. Mein Angebot: Für meine Beratungs- und Vertretungsleistungen berechne ich einen Stundensatz von 220 Euro netto (Beispiel).  Meine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und in der Höhe auf 1 Million Euro begrenzt.

Die voraussichtlichen Stunden für meine Leistungen sind wie folgt aufgeteilt:

  • Recherchen: X Stunden
  • Ausarbeitung: X Stunden
  • Besprechungen: Z Stunden

 

Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit.


Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt
Wirtschaftsmediator

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA Fachanwalt
16.09.2022 Immer mehr Unternehmen in der Krise. Tipps zur Krisenvermeidung und Existenzsicherung
Information Die Zahl der sächsischen Betriebe mit offenen Rechnungen steigt schnell- es ist ein Indiz für eine steigende Insolvenzgefahr, vgl. Sächsische Zeitung vom 16.9.2022 S. 19. Nachdem die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland jahrlang zurückgegangen war - in der Pandemie auf Grund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sogar auf ein 30 Jahres-Tief - sehen einige Experten jetzt eine Trendwende - andere sogar eine Insolvenzwelle voraus. Ein Hoch an Insolvenzzahlen gab es zur Finanzkrise in 2008. 

Im Handwerk und bei kleinen und mittelständischen Firmen geht in der Energiekrise die Angst um.
Vielen Betrieben droht der "stille Heimgang" oder eine Insolvenz, wenn man sich nicht vorsieht.
  • Auftragsakquise und  Vertragsanbahnung 
Schon die Auftragsakquise und Vertragsanbahnung ist von entscheidender Bedeutung: rechnet sich der Auftrag?  Ist die Zahlung gesichert oder der Ausfall?

Tipp 1: Handelsregisterauszug, Bonitäts- und Bankauskunft einholen. Nach Referenzobjekten und ehemaligen Vertragspartnern fragen. Fragen stellen: ist die Finanzierung gesichert?
Durch wen? Ab einer bestimmten Auftragshöhe nachhaken und Stichkontrollen machen.
Zwei Stunden Recherche können hohe Ausfälle ersparen. Hände weg bei riskanten Aufträgen.
  • Vertragsgestaltung -und absicherung
Viele Handwerker oder Firmenchefs schließen Verträge ab, die für sie ungünstige Klauseln enthalten oder wichtige Punkte gar nicht regeln. Nicht klar geregelt sind oft:
-Wer genau ist Auftraggeber?
-Was genau sind die geforderten Leistungen und deren Leistungsbeschreibung?
-Was sind Zusatzleistungen und wie werden diese vergütet? 
-Wann erfolgen Abschlagszahlungen? 
-Wie lange ist der Preis des Angebots verbindlich? 
-Was passiert bei Preissteigerungen?
-Es fehlen wirksam vereinbarte Absicherungen wie Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt etc. 

Ein Unternehmen kann nicht monatelang mit auftragsbezogenen Einkäufen in Vorleistung gehen, um den vereinbarten Preis halten zu können. Nach dem Einkauf des Materials muss dieses zeitnah bezahlt werden. Das muss vertraglich geregelt werden. Wer dies als Geschäftsleiter/ Handwerker nicht macht, hat ein großes Risiko, wenn der Auftraggeber dann verspätet zahlt oder gar in die Insolvenz gerät. 

  
Tipp 2: Handwerker oder Geschäftsleiter sollten bei größeren Rechtsgeschäften Zeit und Geld beim Rechtsberater einsetzen und das Rechtsgeschäft/ Vertrag auf Risiken und Lücken durchsehen lassen. Man investiert auch beim Auto in Sicherheit. Wer sich anschnallt im Auto, hofft darauf, dass nichts passiert. Durch den Gurt werden die Chancen zum  Überleben aber entscheidend erhöht. So ist es auch beim guten Anwalt. Das kostet - hilft aber. Die Kosten sind im Verhältnis zum Nutzen gering.  
  • Auftragsdurchführung und Rechnungslegung
Bei der Auftragsdurchführung werden leider immer wieder Fehler gemacht.
Die Dokumentation ist nicht ausreichend: Wann wurde was, von wem gemacht?
Nachträge werden nicht vorher schriftlich fixiert und während der Ausführung auch nicht gegengezeichnet.  Aufmaße, Teilabnahmen und Endabnahmen sind mangelhaft.
Die spätere Durchsetzung solcher Ansprüche ist mit hohen Kosten und Ausfallrisiko verbunden.
Manche Handwerker und Geschäftsleiter schaffen es wegen Arbeitsüberlastung nicht, zeitnah Rechnung zu legen. So warten Sie oft lange auf den Lohn ihrer Arbeit und zahlen auf der Bank hohe Kontokorrentzinsen.

Tipp 3: Je mehr Sorgfalt und Zeit in die ordnungsgemäße Auftragdurchführung, Dokumentation und Rechnungslegung investiert wird,  umso weniger Zeit und Kosten müssen später bei der streitigen Durchsetzung der Forderung aufgewendet werden. Zeitnahe Abschlagsrechnungen schützen den Handwerker oder Geschäftsleiter vor Ausfällen.
  • Durchsetzung der Forderungen
Bei Zahlungsverzug des Schuldners im Hinblick auf gelegte Abschlagsrechnungen muss sofort reagiert werden und die Leistungen eingestellt werden. 
Es muss dann ein Zurückbehaltungsrecht und die Behinderung mangels Zahlung angezeigt werden. Hilfreich ist, beim Kunden nachzufragen und den Grund für die Zahlungsverzögerung zu erfragen. Dabei kann man auf seine Sonderrechte hinweisen.  

Bei offenen Schlussrechnungen ist schnelles Mahnen erforderlich und die schnelle gerichtliche Absicherung und Durchsetzung der Ansprüche. 
Wenn die Auftragsgestaltung- und durchführung mangelhaft ist, enden die Rechtsstreitigkeiten oft mit hohen Ausfällen. 

Tipp 4:  Zwei Stunden mehr in die Vertraganbahnung, -gestaltung, ordnungsgemäße Ausführung und Dokumentation investiert, spart zehn Stunden Zeit bei dem Versuch der Durchsetzung und die Chancen der erfolgreichen Realisierung steigen überproportional.
  • Mein Auftraggeber ist insolvent
Wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet, geben viele Handwerker und Geschäftsleiter zu schnell auf und kümmern sich nur noch halbherzig um die Forderungsrealisierung. Sie wollen nicht noch mehr Zeit und Geld in die verloren geglaubte Forderung investieren.

Tipp 5: Ich empfehle gerade im Insolvenzantragverfahren des Auftraggebers schnellstmöglich die Forderungen und die Sonderrechte (Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt etc) geltend zu machen,  Warenbestände  beim Kunden zu erfassen und dies zu dokumentieren. Ein schneller Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter schafft Aufklärung. Parallel dazu muss die Prüfung erfolgen, inwieweit der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch zahlungsfähig war, weil er dann auch aus unerlaubter Handlung persönlich haften würde für Ausfälle.
Die Rechte als Gläubiger im Insolvenzverfahren müssen konsequent genutzt werden - also hin zur Gläubigerversammlung und sich vom Verwalter berichten lassen (auch schriftlichen Bericht geben lassen !).
  • Absicherung Vermögen und Familie
Bei hohen Forderungsausfällen oder Schäden durch handwerkliche Fehler droht Handwerkern selbst die Insolvenz. Einzelunternehmer haften mit ihrem gesamten Vermögen. Das Einfamilienhaus ist genauso betroffen wie die Kapitallebensversicherung.
Leider haften zahlreiche Ehefrauen von Handwerkern oder Unternehmern auch für Geschäftskredite persönlich oder mit Grundschulden auf ihrem Haus.   

Tipp 6: Sichern Sie ihre private Altersvorsorge. Prüfen Sie, ob nicht die Rechtsform der GmbH oder Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung eine bessere Absicherungsmöglichkeit eröffnet. 
Die Ehepartner sollten - wenn möglich - keine Bürgschaften oder Kreditverpflichtungen für das Geschäft übernehmen. 
  • Vermeidung Strafbarkeit und persönliche Haftung
a) Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug
Wählt der Handwerker/ Unternehmer zur Absicherung seines Privatvermögens für sein Geschäft die Rechtsform der GmbH, muss er aber die Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH kennen und beachten. Der GmbH - Geschäftsführer macht sich beispielsweise strafbar, wenn er bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht innerhalb der Drei-Wochenfrist den Insolvenzantrag stellt. Ferner würde der Geschäftsführer für Zahlungen nach Insolvenzreife persönlich haften.

Beim Handwerker als Einzelunternehmer gibt es diese Insolvenzanmeldepflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht. Der Handwerker darf also länger kämpfen, muss jedoch beachten, dass er keine Aufträge oder Bestellungen auslöst, die er später (bei Fälligkeit) nicht mehr bezahlen kann. Wenn er dies doch tut, stellt dies einen Eingehungsbetrug dar.  Wenn mehrere Fälle angezeigt werden,  kann dies zu hohen Strafen führen. 

b) Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)
Gerade die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge müssen pünktlich bezahlt werden, um strafbares Handeln zu vermeiden. Wenn diese Beiträge nicht pünktlich bezahlt werden, liegt eine Veruntreuung vor. Üblicherweise gibt es in Sachsen Strafen, die so berechnet werden:  pro Mitarbeiter, dessen SV Beiträge nicht oder nicht pünktlich bezahlt wurden pro Monat des Verzugs oder Ausfalls:  5 Tagessätze. Schon bei 5 Mitarbeitern kann also eine hohe Geldstrafe herauskommen.

c) Buchführungspflicht
Einige Handwerker/Unternehmer beachten nicht, dass sie auf Grund ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch buchführungspflichtig sind. Ein selbst gestricktes Buchführungsprogramm reicht dann nicht mehr aus. Es muss ein ordentliches Buchführungsprogramm vorhanden sein. Ferner kann der Handwerker dann nicht eine Einnahme- Überschussrechung machen, sondern muss Bilanzieren. Die Bilanz muss innerhalb der Frist, welche das Handelsgesetzbuch regelt, aufgestellt werden.

In der Praxis zeigen sich teils gravierende Defizite, welche zu steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen führen können. Besonders problematisch ist, dass im Falle einer Insolvenz eine nachfolgende Verurteilung wegen Verletzung der Buchführungspflicht dazu führt, dass der Handwerker kein Geschäftsführer mehr sein darf. Ferner kann eine Verurteilung zu einer Restschuldbefreiungsversagung führen.

Tipp 7: Informieren Sie sich in Fortbildungsveranstaltungen, z.B. der Handwerkskammer, über Haftungsrisiken und deren Vermeidung. Lassen Sie sich coachen und fragen qualifizierte Menschen um Rat.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Hermann Kulzer MBA
Rechtanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
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Verfasser: Hermann Kulzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
10.11.2019 Die Krise als produktiver Zustand. Wir kümmern uns um Ihre Vorsorge !
Information Vor zwölf Jahren - im Sommer 2007 -  began die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit. Nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank, Lehman Brothers, gerieten auch deutsche Banken, die Wertpapiere von Lehman gekauft hatten, in eine existenzielle Krise.Es dauerte Jahre bis die Schäden aus dieser Krise behoben waren.
Jetzt gibt es wieder Anzeichen einer kommenden Krise.
Ende 2019 schreiben viele Zeitungen wieder von 
  • Abschwung
  • Chinaflaute
  • Wirtschaftskriegen oder gar einer 
  • steigenden Zahl von Insolvenzen und einer
  • Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die bereits erkennbaren Konjunkturprobleme werden sich 2020 oder sogar 2021 auswirken und in einer steigenden Zahl von Insolvenzen münden. Betroffen sind vor allem Firmen, deren Geschäftsmodell durch äußere Entwicklungen wie die Digitalisierung und Onlinegeschäfte nicht mehr gefragt sind.

Man sollte sich nicht beunruhigen lassen.Mit guten Ideen und einem guten Management und guten Beratern kann man auch jede Krise bewältigen.Vorsorge kann man in vielfacher Hinsicht treffen- beginnend bei sich selbst. 
Ein chinesisches Sprichwort (Sun Tsi, 2500 v. Chr.) über die Kriegsführung kann auch auf das Krisenmanagement oder die Unternehmensführung übertragen werden:

"Wenn du den Feind und dich selbst kennst, kannst du hundert Schlachten schlagen, ohne den Ausgang zu fürchten. Aber wenn du den Feind nicht kennst oder dich selbst nicht, ist der Ausgang jeder Schlacht unsicher".
Wer sich und die möglichen Risiken einer Krise kennt, kann diese auch bewältigen. 

1. Keine absolute Sicherheit
Selbst eine professionelle Krisenprävention kann keine absolute Krisensicherheit gewährleisten.

2. Ganzeitliche Betrachtung
Ein Unternehmen muss klären, wann der Krisenfall eintreten kann,  welcher Art die Krise sein wird und welches Ausmaß sie haben kann. Eine ganzheitliche Betrachtung ist notwendig.
Neben dem Aspekt der Bewältigung von Krisen stehen antizipierende und präventive Elemente sowie die systematische Vorbereitung der Krisenreaktion im Vordergrund. 

3. Subjektive Wahrnehmungen und Kontrollverlust 
Unter Zeitdruck muß gehandelt und kommuniziert werden, wobei viele Wahrnehmungen subjektiv sind. Hinzu kommen empfundener und tatsächlicher Kontrollverlust, ein Mangel an Handlungsalternativen, ein starkes emotionales Moment sowie Entscheidungs- und gegebenenfalls Existenzangst.

4. Krisenstress beeinträchtigt Bewältigung 
Krisenstress von Managern oder Mitarbeitern kann die Krisenbewältigung erheblich beeinträchtigen und Krisen sogar verstärken.

5. Krisensituationen trainieren
Krisensituationen müssen trainiert werden an Hand von Fallbeispielen, Krisenszenarien und typischen Verhaltensmustern.

6. Schwächenanalyse
Stärken-und Schwächenanalysen spielen eine entscheidende Rolle.

7. Erste Reaktion
Erste Reaktionen auf eine Krisensituation sind in der Regel Überraschung, Unverständnis, Bestürzung oder Schock. Dies kann sogar zu einer kurzfristigen Lähmung der Beteiligten führen. Reaktionszeiten und Verzögerungen sind daher ins Kalkül einzubeziehen.

8. Zweite Reaktion
Auf die Phase der Lähmung kann eine Phase der Abwehr folgen, in der die Krisensituation von Beteiligten bestritten, verharmlost oder Dritten angelastet wird.

9. Schnellschuss
Eine Reaktion auf Krisen kann der "Schnellschuss" zur  Krisenbewältigung sein. Dabei handelt es sich um eine unzureichende und ungeeignete Problemlösung mit kontraproduktiven Effekten.

10. Der Schlüssel zum Erfolg
Die Einsicht der Notwendigkeit einer bestimmten Reaktion und die Übernahme der Verantwortung sind Schlüssel einer erfolgreichen Krisenbewältigung.

11. Handlungsdruck und fehlende Informationen
Zeit- und Handlungsdrucks gehen regelmäßig einher mit unzureichenden Informationen.

12. Geplante Abläufe helfen
Trainierte und geplante Abläufe helfen, die erforderliche Übersicht und Ruhe zu bewahren und die Chancen zu erkennen, die Krise bestmöglich zu bewältigen. 

13. Wer bewältigt die Krise ? 
Vor der Krise müssen diejenigen Personen gefunden werden, die auch später die krisenrelevanten Aufgaben zu übernehmen haben.

14. Krisenkommunikation trainieren
Krisenkommunikation kann nur dann funktionieren,  wenn sie integraler Bestandteil der unternehmensbezogenen Krisenbewältigungsstrategie ist.
Ohne trainierte Kommunikation, kann sich aus einem vermeintlich harmlosen Ereignis eine Existenz bedrohende Krise entwickeln.

15. Abstimmung in der Vorkrisenphase  
Bereits in der Vorkrisenphase muss eine genaue Abstimmung des Vorgehens sämtlicher Arbeits- und Geschäftsbereiche, Standorte und der jeweiligen Entscheider erfolgen.

16. Nachholbedarf:  Risikomanagement
Für viele Unternehmen besteht ein Nachholbedarf in Sachen Krisenmanagement und Krisenkommunikation. Die Notwendigkeit zur Vorsorge wird zwar erkannt, sie wird aber oft falsch gewichtet und nicht nachhaltig umgesetzt. Mindestens 5 % des Marketingetats müßte in das Krisenmanagement investiert werden.
  
17. Start mit Training 
Starten Sie ihr Training mit Standartkrisenfällen wie Feueralarm, Strom- und Computerausfall.

18. Krisenmanagementveranstaltungen
Krisenmanagementveranstaltungen sind firmenintern durchzuführen und auszuwerten. Training ist auch auf anderen Ebenen, z.B. mit Partnerfirmen erforderlich.

19. Schulung und Personalauswahl
Mitarbeiter und Führungspersonal sind z.B in Workshops, am besten an Hand tatsächlicher Krisenfälle betroffener Firmen, zu schulen. Schon bei der Personalauswahl sollten Aspekte des Verhaltens in Krisensituationen eine Rolle spielen.

20. Aus Krisen anderer lernen 
Krisen anderer müssen analysiert werden - daraus kann man ohne Schaden lernen. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise ist notwendig.

21. Effektive Kommunikation
Planen Sie eine effektive Krisenkommunikation und optimieren Sie die Krisenkommunikationsstrategien.

22. Prävention
Prävention ist notwendig. Berater können hierbei qualifiziert Hilfestellung leisten:
  • -Kommunikationstraining
  • -Notfallpläne
  • -Neue Geschäftsfelder akquirieren
  • -Liquiditätskontrolle
  • -compliance
  • -Geschäftsführercoaching
  • -Haftungsabwehr
  • -Haftungsbeschränkung
  • -Personaltraining
  • -Konfliktmanagement
  • -Forderungsinkasso optimieren
  • -Prozessrisikoanalyse zur vermeiden überlanger Prozesse
  • -u.v.m. 

23. In Bereitschaft
In Bereitschaft sein ist alles(Shakespeare).

24. Chance 
Krise ist Chance.

25. Zum Schluß ein Zitat von Max Frisch: 
Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. 

Wir unterstützen Sie gerne.
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht,, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Risikocoach
29.04.2019 Ein Fehler und das ganze Vermögen ist weg!!!
Information Guten Tag, Herr Handwerksmeister,
Guten Tag, Frau Kauffrau.

Die Fälle Schlecker und Eisold haben eines deutlich gezeigt:

Es gibt Gesellschaftsformen, die im Falle der Krise oder Insolvenz Nachteile gegenüber einer GmbH haben. Sie führen nämlich im Falle der Insolvenz zur vollen persönlichen Haftung.

Dies trifft zu bei der Einzelfirma, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder bei der Kommanditgesellschaft:

Natürlich möchte kein Unternehmer eine Insolvenz.
Natürlich möchte man als Unternehmer nicht nur an Krisen oder Untergang denken.

Es geht aber um Risikovorsorge.
Man schnallt sich im Auto auch nicht an, weil man einen Unfall machen will.
Man schnallt sich an, um im schlimmsten Fall, eine Chance zu haben, den Unfall heil zu überstehen.
Anschnallen als Risikovorsorge.
Auch bei dem Aufbau oder der Erweiterung eines Unternehmens sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen.

Man kann und muss sich Fragen stellen oder stellen lassen:

  • Was passiert mit meiner Familie, wenn mein Unternehmen in die Krise gerät?
  • Was passiert mit meinem Haus, wenn mein Unternehmen in die Krise gerät? 
  • Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn mein Unternehmen in die Insolvenz gerät? 
  • Haftet meine Ehefrau für meine Schulden? 
  • Kann ich mich absichern gegen fahrlässige Fehler? 
  • Kann ich mich absichern bei Handeln mit bedingtem Vorsatz? 
  • Kann ich einen Strafrechtsschutz abschließen? 
  • Habe ich Mittel und Dokumente, mich im Fall der Fälle verteidigen zu können.
Viele Fragen, die aber relativ schnell geklärt werden können.
Ohne großen Aufwand. Ohne große Kosten.

Ein Fehler im Leben und alles ist weg.

Das lässt sich vermeiden.

STARTEN SIE MIT IHRER RISIKOVORSORGE JETZT.
Rufen Sie mich an.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Risikomanager
insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer 8110233 www.pkl.ocm; kulzer@pkl.com
23.12.2013 Mehr Sicherheit und Wohlbefinden in 2014 durch Risikovorsorge
Information

1. Doppelte Kompetenz- doppelter Nutzen

  • Fachanwälte im Bereich Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht
  • Spezialisten in der Insolvenzverwaltung und Sanierung
  • Wir unterstützen nicht nur bei der Krisenbewältigung,
    sondern wir sind auch spezialisiert in Sachen Risikovorsorge
  • Prozessführung./.Wirtschaftsmediation 
    Wir haben nicht nur viele Prozessen erfolgreich vor den Gerichten ausgefochten,
    sondern können auch Prozessrisiken vorher abschätzen und Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung aufzeigen und organisieren:  
    Konfliktmanagement und Wirtschaftsmediation.
  • Recht./.Steuern 
    Wir haben nicht nur Rechtsanwälte, sondern qualifizierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können daher auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Risiken analysieren und Lösungsvorschläge zur Risikominimierung- oder -vermeidung unterbreiten
  • pkl./.kmk
    Wir sind ein Verbund von Rechtsanwälten und Steuerberatern und können komplette Leistungen und nicht nur eine Risikovorsorge in rechtlicher Hinsicht für Unternehmen anbieten.

Viele fragen oft, was sind ihre Spezialgebiete Herr Kulzer?
Ich antworte: "Krise, Insolvenz, Risikovorsorge".
Manchmal kommt die Erwiderung:
"Dann habe ich hoffentlich mit ihnen nie zu tun".
Meine Gesprächspartner- seien es Geschäftsführer, Unternehmer oder Gesellschafter - erkennen am Anfang meist nicht den Nutzen von Fachleuten, die tatsächlich schon die schlimmsten anzunehmenden Fälle erlebt haben. Sie hoffen, dass ihnen das nie passiert. 
Ich denke: Aus Fehlern anderer kann oder müsste man aber lernen und vorsorgen.
Die Aufgabe ist es daher, es besser zu machen und die Chancen, die sich durch ein Risikomanagement eröffnen, optimal zu nutzen.
Damit kann das Risikomanagement sogar einen Mehrwert haben.
Es kostet nicht nur, sondern es verbessert der Ertrag!
Ein Gesellschaftsrechtler, der nicht nur in den Tagen guter Renditen - bei "Sonnenschein"- mit der Gesellschaft zu tun hatte, sondern auch in den Zeiten, wo es "stürmte", wenn beispielsweise durch Streit der geschäftsführenden Gesellschafter die Gesellschaft in die Insolvenz geriet, hat eine andere Herangehens- und Sichtweise.
Er hat schon fünfzig mal erlebt, dass eine Konflikteskalation unter Geschäftsführern die Gesellschaft in den Abgrund stürzen kann. Er sieht nicht "hinter jedem Busch einen Ganoven" aber er kann die Gefahren und mögliche Folgen, besser analysieren und die Risiken aufzeigen.

Er betrachtet es unter dem Vorsorge- Aspekt. Nicht mit Panik, sondern unaufgeregt, kritisch, konstruktiv.
Er sucht die Lücken, die Fallen, Risiken.
Und macht Vorschläge, wie man es besser machen und mögliche Risiken umgehen oder verhindern kann.
Einige kommen zu mir und behaupten, es sei vorsorglich- tatsächlich stellt sich nach 60 Minuten heraus, dass es massive Liquiditätsprobleme gibt und ich muss auf die Insolvenzantragspflicht hinweisen- d.h. spätestens innerhalb von drei Wochen ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit muss die Sanierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen sein oder die Insolvenz ist einzuleiten.
Wenn schon ein Insolvenzgrund vorliegt, hat das nichts mit Risikovorsorge zu tun, dann muss der Geschäftsführer handeln, sonst macht er sich strafbar und er haftet persönlich. 

Große Gesellschaften haben ihre Vorstände über D&O- Versicherungen (eine Art Haftpflichtversicherung) abgesichert.
Kleine und mittlere Unternehmen sorgen leider weit weniger vor: also keine Versicherung für fahrlässiges Handeln und kein Risikomanagement durch Spezialisten.
Die Folgen für das Ignorieren einer Vorsorge sind fatal:
Viele schlaflose Nächte sind garantiert und hohe Kosten für die Abwehr von Angriffen.
Am Ende stand in einigen erlebten Fällen die persönliche Insolvenz mit gesellschaftlichem Absturz.
Idealerweise beginnt die "Vorsorge" bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, bei dem sich manche leider gar keine Gedanken machen, über elementare Fragen:
"Was passiert bei Streit? Was passiert bei Tod oder Scheidung?
Was passiert, wenn ein Großschuldner nicht bezahlt? Was passiert, mit der persönlichen Haftung, wenn die Bank das Geschäftsdarlehn für die GmbH kündigt oder den Kontokorrent nicht verlängert ?"

Der Risikomanager ist 

  • nicht permanenter Bedenkenträger  
  • nicht der Bremser oder Vorschriftenmacher
  • ein Absicherer
  • Optimierer
  • wie ein erfahrene Bergführer 
  • wie der Sicherheitsgurt oder der Gurtreicher in einem Auto.
  • Warnsignal im Auto, dass man sich noch nicht angeschnallt hat.
    Dies nervt manchmal, ist aber entscheidend, um pflichtwidriges Handeln und Strafe zu verhindern und um im "worst case" eine Chance zu haben.
  • Im Fußball kann man es vergleichen mit einem Abwehrspieler, der auch Impulse nach vorne geben kann
  • Beim Zahnarzt würde man den Arzt auswählen,  der für Aufklärung und Prophylaxe steht.

Doppelte Kompetenz bezieht sich daher zum Einen auf die verschiedenen, sich verzahnenden Fachkompetenzen und langjährigen Erfahrungen mit Konflikten, Risiken und Krisen, zum anderen auf die Kompetenzen von pkl und kmk, unserem Verbund mit über 120 Mitarbeitern und der Verzahnung zwischen Recht, Wirtschaft, Steuer. 

2. Hilfe zur Selbsthilfe
Die Vorsorge liegt in Ihrer Hand.
Wir analysieren, planen und helfen bie der Umsetzung. Es soll keine vollständige Abhängigkeit durch uns erzeugt werden. Das Risikomanagementsystem kann völlig losgelöst von ihrer bisherigen Steuerberatung laufen.   

3. Komfort

  • Wir analysieren für Sie die Rechtsprechung der Gerichte zu den Organisations- und Handlungspflichten der Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und helfen bei der Planung und Umsetzung von geeigneten Systemen diese Rechtsprechung auch zu beachten- beispielsweise durch die Installation der vom Bundesgerichtshof/Insolvenzrechtssenat geforderten permanenten Kontrolle der Zahlungsfähigkeit. Das ist nicht der Ausdruck der laufenden BWA oder ein kurzer Kassencheck getan!.
  • Wir haben ein Informationssystem für Mandanten. Auf Wunsch können wir in geschützten Online-Räumen sie permanent über Risiken und Maßnahmen informieren.
    Ich arbeite mit Ipad und kann auf wichtige Fragen von Ihnen sofort reagieren.
  • Risikovorsorge läuft idealerweise in der Firma- wir kommen daher zu Ihnen- sie sparen Zeit. Wir wollen Komfort für alle Beteiligten mit dem Interesse einer optimalen Risikovorsorge.  


4. Ansehen
Ein optimale Vorsorge ist nicht das Ergebnis der Handlungen von Einzelaktivisten.
Vielmehr setzt eine erfolgreiche Vorsorge das Zusammenwirken der maßgeblich Beteiligten und Berater voraus. Sie müssen "an einem Strang -  in die gleiche Richtung ziehen".
Wir/ich haben zahlreiche Fälle erlebt, in denen dies erfolgreich oder eben nicht erfolgreich praktiziert wurde. Die optimale Risikovorsorge setzt Teamwork voraus.
Durch ein erfolgreiches Risikomanagement fördern sie Teamwork und ihr Ansehen und das Ansehen des Unternehmens im Kreis der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten.
Viele - gerade Unternehmen, die mit der Großindustrie zusammenarbeiten- müssen ein Risikomanagementsystem nachweisen. Hierbei können wir helfen.

5. Wohlbefinden

  • Mehr Absicherung schafft mehr Sicherheit. 
  • Weniger Probleme im Kopf
  • Besser Schlafen
  • Mehr Zeit für Dinge, die wichtig sind und 
  • mehr Spaß und Wohlbefinden

Kontakt: 

Hermann Kulzer MBA
Glashütterstraße 101a,  01277 Dresden (Striesen-Ost)
Fachanwalt für Insolvenz-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (DIU Dresden)
zertifizierter Risikomanager
pkl Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter 

kulzer@pkl.com
www.pkl.com 

 

  • Tel. 0351 / 8110233
    Fax 0351 / 8110244
    Handy 0160-97967664

insoinfo
Verfasser: Kulzer Hermann
01.12.2012 Burnout bei Sozialberufen und Managern
Information

  Burnout ist nicht nur ein Problem von Ärzten, Lehrern oder Sozialberufen, sondern auch von Vorständen, Geschäftsführern und Unternehmern.
Manager und Unternehmer müssen andere Menschen motivieren, Kunden begeistern und immer erreichbar sein. Sie sind ausgebildet zu organisieren, zu managen und Krisen zu meistern.
Eine Ausbildung eigene Krisen und Tiefen zu bewältigen, erfolgt(e) meist nicht.
Der tägliche Kampf um Qualität, Marktanteile, Kostendeckung und Rendite fordert die volle Leistung. Man geht meist an die Leistungsgrenze und darüber.
Neben diesen Herausforderungen und Belastungen stehen:

  • Fehlender Austausch über Problemen
  • steigende Verantwortung für Mitarbeiter und Familie
  • Bürokratie
  • tägliche Berichte in der Presse von Haftungsfällen und Strafermittlungsverfahren 
Unternehmer, Selbständige und Geschäftsführer vernachlässigen die eigene Fürsorge (Selbstfürsorge) und vergessen, sich und ihre nächsten Angehörigen für schwierigen Zeiten zu wappnen.
Manchmal kommt es ganz "dick" und zu einer Kumulation von Problemen und Krisen z.B. durch Herz- und Kreislaufbeschwerden oder Beziehungsprobleme, weil man zu wenig Zeit für seinen Partner hat, einer kräftezehrenden Ehescheidung oder lang andauernden (unberechtigten)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die einen nicht mehr schlafen lassen.
Manchmal eskalieren diese Problemfälle. Viele suchen weder Rat und Hilfe - aus Scham, Angst oder weil man gar keinen Ansprechpartner kennt oder findet. Manche suchen das Heil im Griff zu Hochprozentigem, Drogen oder Tabletten- andere erleiden Kreislaufzusammenbrüche oder Herzinfarkte.

Berufliche Ursachen des Burnout

  • Montone Arbeit, die nicht fordert
  • Hohe Arbeitsmenge, hoher Termindruck, hohe Verantwortung
  • Mangelnde Ressourcen (Personalkapazität, Finanzmitteln, Knowhow)
  • Mangelnde Kontrolle, was passiert
  • Mangelnde Selbstbestimmung
  • Fehlender Handlungsspielraum
  • Fehlendes oder wenig positives Feedback
  • Unzureichende Be- und Entlohnung /Geringschätzung der geleisteten Arbeit
  • Schlechte Teamarbeit
  • Mangelnde Kommunikation
  • Rollen- und Wertekonflikte
  • Verlustängste
  • Fehlender Anerkennung der Arbeit und der Leistung
  • Zuviel Arbeit ohne Erholungsphasen

Private Ursachen des Burnout

  • Man wird seinen eigenen Anforderungen nicht gerecht
  • Familie, Ehepartner und Freunde haben zu hohe Erwartungen
  • Keine Unterstützung im Umfeld
  • Fehlende Delegation von Aufgaben
  • Keine Freizeit und zu geringe Erholungsphasen
  • Wenig Schlaf
 Typische Persönlichkeitseigenschaften für Burnout:
  • Hoher persönlicher Anspruch und Perfektionsbedürfnis
  • Idealismus
  • Versagensängste
  • Hohe Erwartungen (dankbare oder treue Kunden, Klienten, Patienten) 
  • Ehrgeiz und Selbstüberschätzung
  • Bedürfnis zur Selbstverwirklichung
  • Nein- sagen fällt schwer
  • Man möchte es allen recht machen
  • fehlende Distanzierungsfähigkeit
  • Über-Identifizierung mit der Arbeit
  • Misstrauen gegenüber anderen Menschen
  • Körper- und Gesundheitssignale werden ignoriert
Folgen von Burnout:
  • Ständige schlechtes Gewissen
  • Man ist leer und ausgebrannt
  • Für normale Dinge fehlt schon die Kraft
  • Man kann nicht mehr einschlafen
  • Die Gedanken kreisen immer um Probleme
  • Der Lebensmut und die Lebenlust schwinden

 Wie können solche Krisen ohne dauerhaften Schaden bewältigt werden?
Wie erfolgt der professionelle Umgang mit diesen Problemen?

Zwei wesentliche Schritte:

  1. Schritt: Lernen und praktizieren Sie Selbstfürsorge 
    Selbstfürsorge muss ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und des Berufsalltags werden. Selbstfürsorge bedarf Aufmerksamkeit und persönliches Engagement (z.B.regemäßiger Urlaub, verlängerte Wochenden, klare Grenzen und klare Kapazitäten, Abschalten und Herunterschalten, Ablehnung von Aufträgen oder Kunden, bei denen Schwierigkeiten zu erwarten sind). Selbstfürsorge muss gelernt, geschult und gepflegt werden (z.B. bewußte Pausen, Ausbildungsprogramme, Supervisionen, Coaching) Es bedarf einer Kultur der Selbstfürsorge (Pflege von Kontakten und Austausch; Installation von Frühwarnsignalen uvm.) Selbstfürsorge heißt Vorsorge und Risikomanagement für sich und die Familie.
    Kurz: Soviel Herunterschalten wie erforderlich. Besonders Belastendes muss beseitigt oder vermieden werden. Wenn nötig muss man sich vollig herausnehmen. Nach Beseitigung akuter Gefahren kann man lernen sich auf Wichtiges zu konzentrieren und mehr für sich zu tun.
    .
  2. Schritt: Suchen Sie sich Unterstützung!
    In der Phase des "Ausbrennens" werden Betroffene verleitet, sich zu isolieren.
    Die Probleme werden in sich hineingefressen- man verschließt sich immer mehr und hat nicht die Kraft oder Lust, sich anderen zu offenbaren.
    Wer kann einem auch helfen?
    Gerade die Gespräche mit anderen sind der Schlüssel zur Heilung, zur Rückkehr und zum Neustart. Gespräche können privat, im anonymen Kreis ähnlich Betroffener oder mit professionellen Beratern stattfinden.

    In den Gesprächen mit einem Berater muss alles auf den Prüfstand:
    I. Privates Umfeld
    • Lebensstil
    • Gesundheit
    • Hobbies
    • Familie
    • Absicherungsmöglichkeiten
    II. Betriebliches Umfeld
    • neue Projekte und Herausforderungen, die belasten
    • Mitarbeiter
    • Haftungsgefahren und Absicherungsmöglichkeiten
    • besonders belastende Projekte, Kunden, Risiken
    • welche Aufgaben oder Projekte erfreuen 

 

Kulzer Hermann
Master of business und administration
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator

Glashütterstraße 101a, Dresden
0351/8110233
Kulzer@pkl.com

Zitate und Quellen:

*1 Bergner, T. (2004): Burn-out bei Ärzten. Lebensaufgabe statt Lebens-Aufgabe. Deutsches Ärzteblatt, 101, 33, A-2232 / B-1866/ C-1797.

 

 

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Verfasser: Hermann Kulzer MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator
07.05.2007 Gutenberg erfand Buchdruck und scheiterte bevor er Erfolg ernten konnte
Information Konkurse / Insolvenzen gibt es nicht nur in unserem Jahrhundert. Es gab sie schon vor vielen Jahrhunderten. Oft sind Unternehmer an kleinen Fehlern oder Unachtsamkeiten gescheitert. Ein Beispiel Gutenberg: Der Erfinder des Buchdrucks. Durch die Erfindung Gutenbergs konnte der Mensch seine eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse allen Mitmenschen - auch späteren Generationen - erzählen. Der wesentliche Lebenslauf Gutenbergs ist allen bekannt. Einige Details nicht: Gutenberg scheiterte wirtschaftlich mit seinem Projekt, bevor es von anderen erfolgreich weitergeführt wurde. Im Jahre 1397 wurde Johannes Gensfleisch in Mainz geboren. Er nannte sich aber wie sein Haus zum Gutenberg. Er war der Sohn reicher Eltern und erlernte den Beruf des Goldschmieds. In jahrelangen Versuchen bemühte er sich, ein gegenüber dem Holztafeldruck verbessertes Verfahren zu entwickeln. Eines Tages hatte er eine Idee, die sein Leben und die Welt für immer verändern sollte. Er versuchte, einzelne Buchstaben zu Wörtern, Wörter zu Zeilen, Zeilen zu ganzen Seiten zusammenzusetzen. Der Buchdruck war erfunden. Ein reicher Goldschmied namens Johann Fust gewährte Gutenberg ein Darlehn zur Einrichtung einer Druckerei in Mainz. Nachdem kleinere Druckwerke geglückt waren, versuchte er sich im Jahre 1452 an dem Druck einer Bibel, die 1282 Seiten haben sollte. Das Projekt kostete viel Geld. Noch bevor die "42-zeilige Bibel" (Zeilenzahl auf einer Seite) vollendet war, forderte Fust das Darlehn zurück. Gutenberg konnte nicht bezahlen. Er musste daher seinem Gläubiger die Werkstatt und einen Teil der Einrichtung überlassen. Fust verheiratete seine Töchter mit dem Gesellen Peter Schöffer und führte den Betrieb mit seinem Schwiegersohn weiter. Sie verdienten mit Gutenbergs Idee und der „Schwarzen Kunst“ viel Geld. 1462 wurde die Druckerei in einem Krieg zerstört. Die Gesellen gingen auf Wanderschaft, und bald entstanden in Strassburg, Augsburg, Nürnberg und anderen deutschen Städten neue Druckereien. Gutenberg versuchte nach seinem Konkurs sein Glück mit einer neuen Werkstatt. Der Kurfürst von Mainz nahm den mittellosen und halb erblindeten Erfinder unter seine Hofleute auf und sorgte für seinen Lebensunterhalt. Nur drei Jahre später, 1468, starb Gutenberg verarmt in seiner Heimatstadt Mainz. Gute Ideen allein sind nicht ausreichend; es kommt auf die perfekte Umsetzung an. In welcher Gesellschaftsform, mit welcher Finanzierung, mit welchen Risiken und Kosten kann ein Projekt verwirklicht werden. Ohne Betreuung durch Fachleute ist dies gefährlich. Wir begleiten Sie bei Ihren Projekten gerne und sorgen für das erforderliche rechtliche Risikomanagement und die rechtliche Absicherung. insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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