- Unternehmen (GmbH, AG, etc.)
- Selbstständige, Unternehmer
- ehemals Selbstständige / Unternehmer
mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen
aus Arbeitsverhältnissen
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Natürliche Personen, die keine selbstständige
wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
- Hausfrau/Hausmann, Rentner,
Arbeitnehmer, Arbeitslose
- ehemals Selbstständige / Unternehmer mit
überschaubaren Vermögensverhältnissen
(weniger als 20 Gläubiger) |
Im eröffneten Verfahren erfolgt die Befriedigung der Gläubiger
und es besteht sodann die Möglichkeit eines Restschuldbefreiungs- verfahrens. |
Im eröffneten Verfahren erfolgt die Befriedigung der Gläubiger
und entweder die Reorganisation des Unternehmens oder dessen Liquidation. |
1. |
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren |
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2. |
Gerichtliches Schuldenbereini- gungsverfahren |
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3. |
Vereinfachtes Insolvenzverfahren |
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4. |
Restschuldbe- freiungsverfahren |
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