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09.02.2025 Scheidungskrieg: Kosten eines Kriegs und Kosten einer Mediation
Information

Ein Lied sagt mehr als viele Worte und mein Angebot löst vielleicht Ihren (Gerichts)Streit: 




Wenn Du gehst,
lass mich zurück.
Wenn Du gehst,
lass mich zurück
in Frieden

Wenn ich geh
will ich stehen.
Wenn ich geh,
will ich Dir
in die Augen sehen

Ich will nicht leiden,
Ich will nicht weinen,
Ich will nicht streiten
wegen Dir


Wenn ich geh,
lass ich Dich zurück.
Wenn ich geh,
lass ich Dich in Frieden.

Du sollst nicht leiden.
Du sollst nicht weinen.
Du sollst nicht streiten
wegen mir.


 


So sollte es laufen.



Tatsächlich kämpfen vermögende Eheleute oft mit allen Mitteln um das Vermögen,
manchmal sogar um Kleinigkeiten, und der Streit zieht sich hin und kostet:



  • Zeit

  • Nerven

  • Geld

  • Ansehen.


Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass zwei kämpfende Eheparteien 
eine Lösung finden und dazu einen Mediator einschalten, 
der versucht, die Sache durch eine Mediation zu regeln.


Das geht auch, wenn beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind und
vor Gericht streiten.


Zur Mediation:
Eine Mediation im Scheidungsverfahren ist ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren,
bei dem beide Parteien mit Hilfe eines neutralen Mediators versuchen,
einvernehmliche Lösungen für ihre Streitigkeiten zu finden.
Dies kann verschiedene Bereiche umfassen, wie den 



  • Zugewinnausgleich

  • Unterhalt

  • Sorgerecht und 

  • die Vermögens- und Unternehmensaufteilung.

    Ablauf einer Mediation:
    1. Vorbereitung: Beide Parteien treffen sich mit dem Mediator, um den Ablauf und die Ziele der Mediation zu besprechen ( geht auch online oder per Telefonkonferenz)
    2. Gespräche: In mehreren Sitzungen arbeiten die Parteien unter der Leitung des Mediators an einer einvernehmlichen Lösung ( meist sind 2 Sitzungen ausreichend)
    3. Vereinbarung: Wenn eine Einigung erzielt wird, wird diese in einer Vereinbarung festgehalten, die gerichtlich oder notariell beurkundet werden kann.
    4. Abschluss: Die Mediation endet mit einer einvernehmlichen (Scheidungsfolgen)vereinbarung, die die weitere Scheidung erleichtert.

    Kosten einer Mediation:
    Die Kosten einer Mediation variieren je nach Dauer und Komplexität des Verfahrens.
    In der Regel werden die Kosten auf Stundenbasis berechnet und hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Parteien ab. Es ist wichtig, vor Beginn der Mediation mit einem Anwalt oder der Mediationseinrichtung die Kosten zu klären.
    Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Mediation bis zu einer bestimmten Grenze.

    Um Durchschnitt entstanden bei mir Kosten in Höhe von  5.000 Euro. 



Lassen Sie uns die Schritte 3 und 4 einer Medation auszugsweise genauer betrachten:


Schritt 3: Bearbeitung der Konflikte
In diesem Schritt geht es darum, die zugrunde liegenden Konflikte und Anliegen der Parteien genauer zu untersuchen und zu verstehen. Dazu gehören:



  • Erforschung der Interessen und Bedürfnisse:
    Der Mediator stellt gezielte Fragen, um die eigentlichen Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen der Parteien zu ermitteln.
    Es wird darauf geachtet, dass alle Parteien ihre Sichtweise und Gefühle äußern können

  • Spiegeln und Zusammenfassen:
    Der Mediator wiederholt und fasst die Aussagen der Parteien zusammen, um sicherzustellen, dass alle sich verstanden fühlen und Missverständnisse vermieden werden.

  • Neutralität bewahren:
    Der Mediator bleibt neutral und unparteiisch, um eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.

  • Emotionale Unterstützung:
    Der Mediator hilft den Parteien, ihre Emotionen zu erkennen und zu verarbeiten, um konstruktive Gespräche zu fördern.

    Schritt 4: Schaffung von Lösungsmöglichkeiten
    In diesem Schritt werden praktikable Lösungen für die identifizierten Konflikte entwickelt.
    dazu gehören:


  • Brainstorming:
    Die Parteien werden ermutigt, möglichst viele Lösungsvorschläge einzubringen, ohne diese zunächst zu bewerten. Alle Ideen werden gesammelt und auf ihre Machbarkeit hin überprüft.

  • Bewertung und Priorisierung:
    Die Parteien bewerten die gesammelten Vorschläge und wählen diejenigen aus, die am besten ihre Bedürfnisse und Interessen erfüllen.

  • Kombination von Ideen:
    Oft werden verschiedene Ideen kombiniert, um eine optimale Lösung zu finden.

  • Konstruktive Verhandlungen:
    Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre bevorzugten Lösungen zu verhandeln und Kompromisse zu finden, die für alle akzeptabel sind.

  • Erstellung eines Aktionsplans:
    Die Parteien erstellen einen detaillierten Plan zur Umsetzung der vereinbarten Lösungen und legen fest, wer, welche Aufgaben in einem bestimmten Zeitfenster übernimmt.


    Diese Schritte sollen sicherstellen, dass die Mediation 
    strukturiert und zielgerichtet  verläuft, 
    sodass beide Parteien zu einer 
    nachhaltigen Lösung 
    gelangen können:
    schneller, günstiger, nachhaltiger 
    als ein Gerichtsprozess, u.U. durch mehrere Instanzen.  


     Was kostet ein Scheidungskrieg? 

    Die Kosten für ein Scheidungsverfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Vermögen der Ehepartner, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist, und ob es Kinder gibt.

    Für ein Vermögen von 1 Million Euro könnten die Kosten wie folgt aussehen:

    1. Anwaltskosten: Diese werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht (RVG) berechnet. Bei einem Vermögen von 1 Million Euro könnten die Anwaltskosten zwischen 15.000 und 25.000 Euro liegen, je nach Komplexität des Falls und der Anzahl der benötigten Anwälte.
    2. Gerichtskosten: Diese werden nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet. Der Verfahrenswert, der in diesem Fall etwa 1 Million Euro betragen würde, beeinflusst die Gerichtskosten. Die Gerichtskosten könnten bei 3.000 Euro liegen.
    3. Sonstige Kosten: Dazu können eventuell Sachverständigenkosten kommen, falls z.B. ein Gutachten über das gemeinsame Vermögen erforderlich ist.

    Insgesamt könnten die Kosten für ein Scheidungsverfahren mit 1 Million Euro Vermögen bei 30.000 Euro liegen- pro Partei. 

    Bitte beachten Sie , dass dies nur eine unverbindliche, grobe Schätzung ist und die tatsächlichen Kosten variieren können.

    Gibt es noch weitere Aspekte der Mediation, die Sie interessieren?
    Haben Sie noch weitere Fragen zur Mediation?


    Kulzer Hermann MBA
    Mediator (Uni DIU)


 


kulzer @pkl.com

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Verfasser: Hermann Kulzer
 
07.02.2025 Organisationspflichten von Unternehmen durch die Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz
Information

Die EU hatte eine Richtlinie verfasst, bei der Whistleblower geschützt werden sollten.
Es handelte sich um die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) der Europäischen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. 


Zwischenzeitlich ist diese in Deutsches Recht umgesetzt worden und Unternehmen sind verpflichtet diese zu beachten. Es bestehen daher organisatorische Herausforderungen der Unternehmen diese umsetzen.

Im Wesentlichen muss man im Unternehmen/Organisation einen gesicherten Zugang schaffen für Hinweise von Insidern über mögliche Straftaten im Unternehmen/Organisation.


Was regelte die EU Richtlinie und was das Hinweisgeberschutzgesetz?


1. EU Whistleblower- Richtlinie

a) Hintergrund
Durch die Hinweisgeberrichtlinie sollen Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, und in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen, geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen.
In der EU sollte es einheitliche Standards geben, daher gab es diese Richtlinie.


b) Betroffene Unternehmen?
Welche Firmen oder Organisationen waren bei der EU- Whistleblower Richtline betroffen?
Organisationen ab 50 Mitarbeitern.  Die Begrenzung wurde dann aufgehoben und geändert. 


c) Was soll geschützt werden?
Verstöße, die den unionsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen, sollen gemeldet werden.
Die Meldestelle muss vertraulich sein.

Welche Bereiche sind besonders betroffen: 



  • Umweltschutz

  • Produktsicherheit

  • Finanzdienstleistungen

  • Lebensmittelsicherheit

  • Tiergesundheit

  • öffentliche Sicherheit

  • Verbraucherschutz

  • Datenschutz



d) Wer ist der geschützte Personenkreis? Natürliche Personen
-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(Der Schutz soll greifen, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde)



  • Selbständige Personen

  • Personen in Aufsichtsorganen

  • Personen in Leitungsorganen

  • Personen, die unter Leitung oder Aufsicht arbeiten

    e) Was sind die Arten der geschützten Übertragung?

  • Sichere Meldung an eine externe Meldestelle (Bundesamt der Justiz)
    oder 

  • interne Meldestelle (elektronisches System für Meldung oder Meldestelle innerhalb eines Unternehmens zum Beispiel in Form eines ausgewählten Mitarbeiters der Compliance Abteilung) 

  • Offenlegung von Informationen

  • die anonyme Anzeige ist nicht geregelt ( alles kann berücksichtigt werden- nichts muss ..)



f) Wie soll der Schutz erfolgen?



  • Meldestelle 

  • Vertraulichkeit der Meldestelle 

  • Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und auch für Dritte, die in der Meldung erwähnt werden

  • Verbot von Repressalien des Hinweisgebers (Kündigung, Suspendierung, Änderung Arbeitszeiten und des Arbeitsorts, Rügen, Diskriminierung, Mobbing, negative Leistungsbeurteilung, Schwarze Listen, ua) 

  • Schutz vor Sanktionen des Hinweisgebers 

  • Verbesserung der Unternehmenskultur 


g) Gesetzliche Vorgaben zur Verfahrensweise



  • Einsicht in die Meldung des Hinweisgebers muss vor Zugriff anderer Mitarbeiter geschützt werden

  • unparteiische Ansprechperson muss benannt werden 

  • Die interne Meldestelle muss den Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigen

  • Die Meldestelle muss den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten informieren über Maßnahmen und Folgen ( Hinweisgeber soll bestimmte Person kontaktieren können)
     
    h) Gibt es eine Abgrenzung zum Verrat?
    Die Weitergabe vertraulicher Geschäftsgeheimnisse zum Zwecke des Wettbewerbs oder Absicht des Eigennutzes ist strafbar. 


i) Was passiert, wenn ein Unternehmen die EU Whistleblower Richtlinie nicht beachtet?
Es kann Strafen- insbesondere Geldstrafen nach sich ziehen.


2. HinSchG


a) Umsetzungspflicht
Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten mussten diese EU Vorgaben gemäß Art. 288(3) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) umsetzen.

Alle Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer.  
Unabhängig von der Beschäftigtenanzahl müssen bestimmte Unternehmen eine interne Meldestelle haben: 



  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen, 

  • Datenbereitungsdienste, 

  • Börsenträger 

  • Institute im Sinne des § 1 (1) KWG


b) Erfolge Umsetzung und Inkrafttreten
In Deutschland folgte auf die Richtline der EU das HinSchG.  
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verbietet Repressalien gegenüber Whistleblowern, das sind hinweisgebende Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Verfahrensweisen für die Meldung von Missständen einzurichten. Das HinSchG wurde am 02. 06. 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02.07 2023 in Kraft getreten.

c) Ähnlicher Sachverhalt
Eine ähnliche Tendenz oder Situation gab es früher im Zusammenhang mit der Geldwäsche und dem Geldwäschegesetz (vgl. § 6(5) GwG- Geldwäschegesetz). Nach Einführung des GwG Gesetzes gab es viel mehr Meldungen.


d) Wesentliche Inhalte des HinSchG
Der persönliche und sachliche Inhaltsbereich des HinSchG ist mit der Whistleblower Richtlinie identisch.  



  • Es muss eine Meldung in schriftlicher und mündlicher Form möglich sein, § 16 (Abs.3) HinSchG. 

  • Das Unternehmen kann selbst entscheiden, ob es eine interne Meldestelle gibt, bei der im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter tätig sind oder auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem  Unternehmen in Kontakt stehen, § 16 (1) S.3 HinSchG.  


Hinweisgeber müssen geschützt und dürfen nicht benachteiligt werden. Es gibt eine Vermutung der Benachteiligung auf Grund eines Hinweises gemäß § 36(2) HinSchG- der Arbeitgeber muss die Vermutung entkräften. 


e) Ausgestaltung einer internen Meldestelle
Dies ist in § 15 HinSchG geregelt:



  • Voraussetzung: Unabhängigkeit der Meldestelle

  • notwendige Fachkunde


f) Verfahrensgang einer Meldung  gemäß § 17 (1) HinSchG 



  • Meldestelle einrichten

  • Eingangsbestätigung einer Meldung

  • Unverzügliches Kontaktieren des Hinweisgebers durch interne Meldestelle 

  • Kontaktwahrung mit Hinweisgeber

  • Prüfung der Stichhaltigkeit der Meldung 

  • Interne Meldestelle ergreift geeignete und angemessene Maßnahmen ( Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG) 

  • endgültige Rückmeldung an Hinweisgeber nach 3 Monaten


g) Bei Verstoß des Unternehmens
aa) Bußgeld
Die Umsetzung ist in der Breite noch nicht möglich.
Einige größere Unternehmen erhielten für Verstöße Bußgelder nach OWi
Bei einem Verstoß gegen 1, 3 und 4 kann ein Bußgeld verhängt werden in Höhe von 50.000 Euro.
Bei einem Verstoß gegen Nr. 2 kann ein Bußgeld drohen in Höhe von 20.000 Euro.  
Ordnungswidrig ( bis 50.000 Euro Ordnungsgeld)  ist es ferner, falsche Informationen zum HinSchG zu erteilen. 


bb) Schadenersatz nach Repressalien
Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, § 37(1) HinSchG.

Bei Hinweisen im Sinne des HinSchG ist aus meiner Sicht für die Einrichtung einer Meldestelle eine Unabhängigkeit eines externen Dritten besser gegeben als bei einem Angestellten innerhalb eines Unternehmens. Auch der Dritte-Externe bleibt eine sogenannte interne Meldestelle. 


Die Funktion einer unabhängigen Meldestelle kann ein externer Rechtsanwalt beispielsweise gegen monatliche Pauschale übernehmen.


 


Sie haben Fragen oder Interesse an dem Aufbau einer Meldestelle im Sinne des HinSchG?


 



Hermann Kulzer Master of Business and Administration
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (Dresden International University).


 


 


Glashütterstraße 101
01277 Dresden
0351/8110233

www.pkl.com
kulzer@pkl.com

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Verfasser: Hermann Kulzer, MBA, Fachanwalt
 
10.04.2024 Haftung der Wirtschaftsprüfer für falsche Testate und Informationen
Information

I. Was ist ein Testat oder ein Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk ist das abschließende Gesamturteil, das nach einer nach anerkannten Berufsgrundsätzen (Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer) durchgeführten ordnungsmäßigen Prüfung abgegeben wird ¹¹. Er wird im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen erteilt und fasst das im Prüfungsbericht detailliert erläuterte und dargestellte Prüfungsergebnis zusammen.



Konkret beinhaltet der Bestätigungsvermerk:


1. Beschreibung der Aufgabe des Abschlussprüfers: 


Hier wird klargestellt, welche Aufgaben der Abschlussprüfer übernommen hat.


2. Abgrenzung dieser Aufgabe gegenüber der Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft: 


Es wird verdeutlicht, dass die Prüfung nicht die Verantwortung der Geschäftsführung für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht ersetzt.


3. Darstellung des Gegenstands, der Art und des Umfangs der Prüfung: 


Hier wird beschrieben, was konkret geprüft wurde und wie umfassend die Prüfung war.


4. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses in einer Beurteilung: 


Der Bestätigungsvermerk enthält eine abschließende Beurteilung des Prüfungsergebnisses.
Der Bestätigungsvermerk ist sowohl bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen als auch im Rahmen von freiwilligen Abschlussprüfungenrelevant, die den gesetzlichen Prüfungen in Art und Umfang entsprechen ?. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Qualität und Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen und Lageberichten.


 


II. Was muss ein schriftlicher Bestätigungsvermerk enthalten?

Der vom Abschlussprüfer erbrachte schriftliche Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB muss folgende Inhalte aufweisen:

Beschreibung der Aufgabe des Abschlussprüfers;


Abgrenzung dieser Aufgabe gegenüber der Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft für die Buchführung, den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie den Lage- bzw. Konzernlagebericht;


Darstellung des Gegenstands, der Art und des Umfangs der Prüfung;


Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses in einer Beurteilung.


Ein Bestätigungsvermerk ist erforderlich bei der Pflichtprüfung, zum anderen im Rahmen von freiwilligen Abschlussprüfungen, die den gesetzlichen Prüfungen nach Art und Umfang entsprechen. 


III. Falsche Testate

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12. März 2020 im Fall  VII ZR 236/19 über die  Haftung eines Abschlussprüfers  entschieden. Hierbei ging es um die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch einen Wirtschaftsprüfer ¹?.
Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 332 Abs. 1 HGB setzt voraus, dass die Prüfung Gegenstand einer nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschriebenen Pflichtprüfung ist¹. In diesem Fall ging es um die fehlerhafte Erstellung von in Anlageprospekten veröffentlichten Bestätigungsvermerken über die Prüfung der Jahresabschlüsse nebst Lageberichten¹.

Lassen Sie uns die relevanten Aspekte genauer betrachten:

1. Keine Pflichtprüfung nach Maßgabe des Handelsrechts: 
 
Eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 332 Abs. 1 HGB setzt voraus, dass die Prüfung Gegenstand einer nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschriebenen Pflichtprüfung ist.   In diesem Fall lag keine solche Pflichtprüfung vor, da die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte lediglich auf der Grundlage wertpapierrechtlicher Vorschriften über den notwendigen Inhalt eines Prospekts für die Emission einer Orderschuldverschreibung erforderlich war?.   Daher scheidet die Anwendung von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB aus.

2. Haftung nach § 826 BGB: 
 
Ein Anspruch eines Anlegers aus  § 826 BGB  wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer kommt in Betracht, wenn der in einem Wertpapierprospekt enthaltene Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat.   Dies könnte beispielsweise durch unzureichende Ermittlungen oder Angaben ins Blaue hinein geschehen sein, wobei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag gelegt wurde, die angesichts der Bedeutung des Bestätigungsvermerks für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint?.

3. Fehlende Mitwirkung des Wirtschaftsprüfers bei der Prospekterstellung:   

Es ist zu beachten, dass der Wirtschaftsprüfer in dem entschiedenen  Fall bei der Prospekterstellung nicht mitgewirkt hat und auch den Prospekt nicht geprüft hat. Sein Testat wurde lediglich im Prospekt abgedruckt, ohne Einschränkungen.   
Ob dies Sittenwidrigkeit oder verwerfliches Handeln begründet, hängt von den genauen Umständen ab und erfordert eine detaillierte rechtliche Analyse.

IV. Falsche Informationen 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. November 2013 mit dem Aktenzeichen VI ZR 336/12 befasst sich mit der Haftung eines Wirtschaftsprüfers. Konkret geht es um die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch irreführende Äußerungen bei orträgen und Veranstaltungen mit Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen¹.
Der BGH zieht in diesem Fall den Rechtsgedanken der sogenannten Expertenhaftung heran. Diese Expertenhaftung betrifft unrichtige (Wert-) Gutachten und Testate, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Dabei geht es um die Verantwortung von Wirtschaftsprüfern, insbesondere wenn sie in Zusammenhang mit Kapitalanlagen stehen².
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der Sorgfalt und Verantwortung, die Wirtschaftsprüfer bei ihren Äußerungen tragen müssen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf Anleger haben können.

V. Wofür haftet der Wirtschaftsprüfer nicht? 

Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk sagt nichts über wirtschaftliche Lage aus- ist also kein absolutes „Gütesiegel”.
Der Abschlussprüfer prüft weder die wirtschaftliche Lage des Unternehmens noch die Geschäftsführung des Unternehmens. Wenn sich ein Unternehmen wirtschaftlich ungünstig entwickelt und dies  im Rahmen der Bewertung sowie im Anhang und Lagebericht berücksichtigt wurde, ist ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Zur Erteilung eines Versagungsvermerks kommt es nur, wenn mehrere wesentliche Rechnungslegungsmängel vorliegen, und nicht, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens an sich schlecht ist.

VI. Was ist jetzt der Unterschied 


Der Bestätigungsvermerk und das Testat sind zwei unterschiedliche Begriffe, die im Kontext von Prüfungen und Berichterstattung eine Rolle spielen. Lassen Sie mich die Unterschiede erläutern:




  1. Bestätigungsvermerk im Jahresabschluss:





  2. Testat im Prospekt:



    • Ein Testat ist eine schriftliche Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestimmten Aussagen oder Informationen in einem Prospekt.

    • Ein Prospekt ist ein Informationsdokument, das von Unternehmen herausgegeben wird, um Anlegern Informationen über Wertpapiere oder Kapitalanlagen zu geben.

    • Das Testat im Prospekt kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z. B. die Richtigkeit der Finanzinformationen, die Angemessenheit der Risikodarstellung oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

    • Im Prospekttestat bestätigt der Wirtschaftsprüfer, dass die im Prospekt enthaltenen Informationen korrekt und vollständig sind und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.




Insgesamt sind der Bestätigungsvermerk und das Testat beide Instrumente zur Sicherstellung der Qualität und Verlässlichkeit von Informationen, aber sie werden in unterschiedlichen Kontexten verwendet.




Quellen Zu III: 

(1) BGH, 12.03.2020 - VII ZR 236/19 - dejure.org. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.03.2020&Aktenzeichen=VII%20ZR%20236%2F19.
(2) BGH, Urteil v. 12.03.2020 - VII ZR 236/19 - NWB Urteile. https://datenbank.nwb.de/Dokument/825402/.
(3) BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19 - dejure.org. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=V%20ZR%2033/19.
(4) BGH, 02.03.2023 - III ZR 108/22 - dejure.org. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.03.2023&Aktenzeichen=III%20ZR%20108/22.
(5) BGH, 07.12.2023 - VII ZR 231/22 - dejure.org. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=07.12.2023&Aktenzeichen=VII%20ZR%20231%2F22.

Quellen zu IV. 

(1) BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12 - dejure.org. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.11.2013&Aktenzeichen=VI%20ZR%20336/12.
(2) BGH, Urt. v. 19.11.2013 - Az. VI ZR 336/12 - Lachner von Laufenberg. https://www.lachner-vonlaufenberg.de/2014/01/bgh-irrefuehrende-angaben-eines-wirtschaftspruefers-gegenueber-vertriebsbeauftragten-einer-anlagegesellschaft-koennen-eine-expertenhaftung-anlog-derjenigen-von-wertgutachtern-gegenueber-einem-anleger/.
(3) BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12 - Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen .... https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2013-11-19/vi-zr-336_12.
(4) BGH, Urteil v. 19.11.2013 - VI ZR 343/12 - NWB Urteile. https://datenbank.nwb.de/Dokument/484003/.
(5) BGH, Urteil v. 19.11.2013 - VI ZR 336/12 - NWB Urteile. https://datenbank.nwb.de/Dokument/484002/.

Quellen zu I: 
(1) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bestaetigungsvermerk-30733.
(2) Bestätigungsvermerk – Handelsgesetzbuch legt Regeln fest. https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/bestaetigungsvermerk/bestaetigungsvermerk-was-ist-das_188_174352.html.
(3) undefined. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.11.2013&Aktenzeichen=VI%20ZR%20336/12.
(4) undefined. https://www.lachner-vonlaufenberg.de/2014/01/bgh-irrefuehrende-angaben-eines-wirtschaftspruefers-gegenueber-vertriebsbeauftragten-einer-anlagegesellschaft-koennen-eine-expertenhaftung-anlog-derjenigen-von-wertgutachtern-gegenueber-einem-anleger/.
(5) undefined. https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2013-11-19/vi-zr-336_12.
(6) undefined. https://datenbank.nwb.de/Dokument/484003/.
(7) undefined. https://datenbank.nwb.de/Dokument/484002/.
(8) Bestätigungsvermerk - Wirtschaftsprüferkammer - WPK. https://www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/bestaetigungsvermerk/.(
9) Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte. https://www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/elektronische-pruefungsvermerke-und-berichte/.
(10) Zusammenstellung eingeschränkter oder ergänzter Bestätigungsvermerke .... https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Oeffentlichkeit/Berichte/WPK_Berufsaufsicht_2019_Bestaetigungsvermerke.pdf.
(11) Bestätigungsvermerk • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon. https://bing.com/search?q=Best%c3%a4tigungsvermerk+des+WP.
(12) Bestätigungsvermerk: Welche Arten von Vermerken gibt es in einem .... https://www.accura-audit.de/hrf_faq/bestaetigungsvermerk-pruefungsbericht-wirtschaftspruefer/.
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Verfasser: Hermann Kul,zer MBA
 
04.04.2024 Schätzungen durch das Finanzamt
Information Das Finanzamt darf Steuern schätzen, wenn es die Besteuerungsgrundlagen weder ermitteln noch berechnen kann. Diese Schätzung erfolgt gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO). Dabei sind bestimmte Verfahrensgrundsätze zu beachten:

1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze bei der Schätzung nach § 162 AO:

Die Schätzungsbefugnisse des Finanzamts sind im dritten Abschnitt der Abgabenordnung festgelegt.
Das Finanzamt muss sicherstellen, dass Ermessensspielräume nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausgenutzt werden.
Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Gleichbehandlung aller Steuerpflichtiger) muss nach § 85 AO sichergestellt sein.
Tatsachen sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Steuerpflichtigen müssen berücksichtigt werden, soweit sie bekannt sind.
Dem oder den Beteiligten muss Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Vor der Schätzung fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Steuererklärung auf, um Grundsätzen der Gleichbehandlung zu entsprechen.
Ausnahmen bestehen für zwingende öffentliche Belange und drohende Fristabläufe¹.

2. Zulässigkeit und Umfang der Schätzung im Besteuerungsverfahren:

Die Schätzung ist eine besondere Form der Sachverhaltsaufklärung im Wege der freien Beweiswürdigung. Sie basiert im Wesentlichen auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung¹.

3. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei fehlendem Grundlagenbescheid:

Wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln kann, erfolgt eine Schätzung¹.

4. Abgabe der Steuererklärung nach Erlass des Schätzungsbescheides:

Das Finanzamt fordert den Steuerpfl. vor der Schätzung zur Abgabe der Steuererklärung auf.
Bei drohenden Fristabläufen kann das Finanzamt unmittelbar eine Schätzung veranlassen¹.

Pfändungsschutz:
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, darf das Finanzamt Ihre Steuern schätzen und Schätzungsbescheide zustellen³.
Es orientiert sich dabei an den Besteuerungsgrundlagen, die mit der größten Wahrscheinlichkeit richtig sind³.




insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer Fachanwalt
 
13.03.2024 Strafprozessvollmacht
Information Strafprozessvollmacht


Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname des Mandanten]



Rechtsanwalt:

Hermann Kulzer MBA, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden

Verfahrensbezeichnung: [Strafverfahren gegen Herrn/Frau "]


Aktenzeichen:


Vollmacht erteilt zur:

1. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen:

    Einschließlich der Vorverfahren.
    Adhäsionsverfahren (§ 374 StPO).
    Bußgeldsachen (§ 302 StPO).
    Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO bei Abwesenheit.


2. Stellung von Anträgen:

    Nach der Strafprozessordnung (StPO).
    Insbesondere nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO.
    Anträge zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.


3. Geltungsbereich:

    Die Vollmacht gilt für alle Instanzen.
    Sie erstreckt sich auf Nebenklage, Privatklage und Widerklageverfahren.


4. Befugnisse:

    Zustellungen bewirken und entgegennehmen.
    Vollmacht (ganz oder teilweise) auf andere übertragen (Untervollmacht).
    Rechtsmittel einlegen, zurücknehmen oder auf sie verzichten.
    Geld, Wertsachen, Urkunden ua. entgegennehmen und quittieren.
    Akteneinsicht nehmen.



Ort Datum Unterschrift


insoinfo
Verfasser: Hermann Kulzer
 
 
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