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Sanierung früher und heute

 

I. Die Zeit vor 1999/Fall Götzen-Baumärkte

  1. Insolvenzeinleitung: Februar 1998 (also vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999)
  2. Probleme damals: Vermieter kündigte gute Standorte, um Sie an Konkurrenten zu vermieten
    • Insolvenzverwalter kann nicht reagieren;
    • Verlustbringende Standorte können nicht vom Insolvenzverwalter gekündigt werden
  3. Das Ergebnis damals:
    Es blieb nur der Verkauf einzelner Vermögenswerte und die Zerschlagung des Rechtsträgers
  4.  Durch die Insolvenzordnung und das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Gesellschaften wurden die Sanierungschancen verbessert.

II. Heute: Sanierung in Eigenverwaltung und mit Insolvenzplan 

Die Insolvenzordnung bietet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit verlustbringende Verträge zu kündigen. Der Vermieter hingegen darf Verträge nicht kurzfristig kündigen. Durch die Bildung von Gruppen kann das Abstimmungsverhalten der Gläubiger strategisch genutzt werden. Durch das Insolvenzplanverfahren können Unternehmen erhalten werden. Dies ist auch in Eigenverwaltung möglich- der alte Geschäftsführer bleibt daher am Ruder und der Sachwalter kontrolliert sein Handeln. 

Sanierungsmaßnahmen/ Beispiele

    • Reduzierung der Tochter- und Beteiligungsfirmen
    • Personalmaßnahmen: es können in Absprache mit den Mitarbeitern längere oder kürzere Arbeitszeiten und Wochenendarbeit vereinbart werden
    • Sanierungsmaßnahmen: 
    • Ausbau des IT-Bereichs
    • Suche nach Finanzinvestoren
    • Fortsetzung der bisherigen Finanzierung
    • Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung
    • Gebot einer Befriedigungsquote von X %, davon Y % als Barquote und Z % aus der Verwertung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen und Realisierung von Anfechtungsansprüchen
    • Verzicht auf die Restforderungen der Gläubiger
    • Steuerfreier Sanierungsgewinn
    Ablauf der Sanierung durch Insolvenzplan und Eigenverwaltung
    • Vorbereitung des Sanierungsverfahrens
    • Insolvenzeigenantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
    • Gleichzeitiger Antrag auf  Eigenverwaltung.
    • Vorläufiges Insolvenzverfahren wird angeordnet
    • Löhne & Gehälter werden über die Agentur für Arbeit bezahlt.
    • Offene Kommunikation mit allen Beteiligten
    • Eröffnung des Verfahrens
    • Gleichzeitig ordnet das Insolvenzgericht Eigenverwaltung an
    • Einigung mit Betriebsrat über Intressenausgleich und Sozialplan
    • Kündigung der unrentablen Dauerschuldverhältnisse 
    • Berichtstermin der Gläubiger.
    • Erörterungstermin zum Insolvenzplan und Prüftermin der Forderungen.
    • Schliessung der Filialen, die nicht fortgeführt werden
    • Gläubiger stimmen ab über den Insolvenzplan mit der Mehrheit der Gruppen 

      Ziel: Gesamtdauer des Insolvenzverfahrens: 6-9 Monate
      Alle Mitarbeiter und fast alle Lieferanten und Kunden können erhalten werden.

      Für Fragen zum Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und zum Insolvenzplan stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Hermann Kulzer,
      Master of business and administration,
      Fachanwalt für Insolvenzrecht,
      Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 

      0351 8110233
      Kulzer@pkl.com  

     


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