Für die Annahme eines Insolvenzplanes bedarf es der Mehrheit der Gläubigergruppen. Die Gläubiger können nach Gruppen abstimmen. Wie die Gruppen gebildet werden, richtet sich nach dem Gesetz und der Kreativität des Planerstellers. Die Mehrheiten zu erreichen, setzt daher strategisches Handeln voraus.
Wir haben
- ein Tool
- zur Ermittlung
- der Mehrheiten
- im Insolvenzplanverfahren.
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