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Antrag auf Absonderung eines beweglichen Gegenstandes
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Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen Aus- und Absonderungsansprüchen. Bei der Aussonderung muß der Gegenstand herausgegeben werden- bei der Absonderung verwertet der Insolvenzverwalter und hat den Erlös nach Abzug einer Feststellungs- und Verwertungspauschale an den Absonderungsberechtigten auszuzahlen.
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Antrag auf Aussonderung einer Forderung
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Soweit die Forderung vor Eröffnung des Verfahrens abgetreten wurde, kann der Abtretungsempfänger die Aussonderung verlangen. Zu unterscheiden von der Aussonderung ist die Absonderung, bei der die Forderung nur zur Sicherheit abgetreten wird. Der Insolvenzverwalter kann gegen das Aussonderungsbegehren unter Umständen einwenden, dass die Forderungsabtretung:
unbestimmt ist
gegen ein Abtretungsverbot verstößt
Sittenwidrig vorliegt oder
anfechtbar ist oä . Die Geltendmachung von Sonderrechten in Insolvenzverfahren sollte durch Fachanwälte oder Anwälte mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht geltend gemacht werden. |
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Aufforderung an Insolvenzverwalter zur Ausübung des Wahlrechts
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Nach § 103 InsO hat sich der Insolvenzverwalter über die Ausübung des Wahrechts unverzüglich zu erklären, wenn der Vertragspartner den Verwalter zur Ausübung des Wahlrechts aufgefordert hat. Unterläßt der Verwalter die Erklärung, so kann er auf der Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht mehr bestehen. |
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Forderungsanmeldung
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Merkblatt für Gläubiger
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Merkblatt für Insolvenzgläubiger und Gläubiger mit Sonderrechten |
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Aus- und Absonderungsrechte Merkblatt
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Soweit Sie Aus- oder Absonderungsrechte haben, sind diese unter Berücksichtigung der Hinweise auf dem Merkblatt geltend zu machen. |
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Hinweise für Arbeitnehmer eines insolventen Schuldners
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Sie waren Arbeitnehmer des Schuldners/Schuldnerin und haben noch offene Entgeltansprüche. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Insolvenzgeld ua: |
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Hinweise für Arbeitnehmer
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Wo, wie und für welchen Zeitraum erhalten Sie Insolvenzgeld: |
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Offenbarungsversicherung des Schuldners/ Fragenkatalog
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Seit 01.01,1999 gibt es bei der Zwangsvollstreckung drei eidesstattliche Versicherungen, deren Abnahme durch den Gerichtsvollzieher möglich ist, § 899 ZPO. Die Offenbarungsversicherung ist zulässig, wenn der Schuldner die Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume verweigert, § 807 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner mehrfach nicht antrifft, obwohl er sein Kommen mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte ( § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ) . Der Gläubiger ist über den Vordruck ZB 325 hinaus berechtigt, zahlreiche Fragen an den Schuldner zu stellen so z.B bei Selbstständigen nach Auftraggebern ua., vgl. LG Bochum in JurBüro 2000,44; LG Nürnberg-Fürth, JurBüro 2000, 328. Nachfolgender Fragekatalog kann auf Betreiben eines Gläubigers dem Schuldner vom Gerichtsvollzieher zugesandt werden mit dem Hinweis, dass der Schuldner diese Fragen im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantworten muss ( § 185 b Nr. 3 GVGA ). Läßt der Gerichtsvollzieher einzelne Fragen nicht zu, könnte Vollstreckungserinnerung nach 766 Abs. 2 ZPO eingelegt werden.
Nun zu den möglichen Fragen : 1. Wie lauten die Kunden und Auftraggeber des Schuldners, welche er in den letzten 12 Monaten bedient hat ?
2. Welche Umsätze hat der Schuldner für die angegebenen Kunden und Auftraggeber erbracht ?
3. Welche Rechnungen wurden dafür gestellt und welche Vergütung wurde tatsächlich realisiert ?
4. In welcher Lohnsteuerklasse versteuert der Schuldner sein Arbeitseinkommen ?
5. Besteht für den Schuldner eine Darlehns- oder Kontokorrentzusage einer Bank oder Sparkasse ? Wenn ja, in welcher Höhe ?
6. Hat der Schuldner einen Firmenwagen, wenn ja- auch zur privaten Nutzung ? wenn ja, welche Marke, Typ, Baujahr ? In welcher Höhe wird dieses Fahrzeug bei dem Einkommen angerechnet ?
7. Hat der Schuldner eine Dienstwohnung ? Wenn ja, wieviel Kaltmiete zahlt er ? Erhält er eine Unterstützung bezüglich Kost und Logis oder andere Naturalbezüge ?
8.Sollte das Arbeitseinkommen unter 930 Euro bei Ledigen oder 1290 Euro bei Verheirateten betragen und eine Beschäftigung im Unternehmen der Ehefrau, der Lebensgefährtin oder bei Verwandten vorliegen, bestehen folgende Fragen :
a) Welche Tätigkeit wird durch den Schuldner verrichtet nach Art und Umfang ?
b)Wieviele Stunden arbeitet er täglich, wöchentlich, monatlich ?
c) Erhält er neben dem Barlohn auch Sachzuwendungen - wenn ja, welche ?
d) Welches Fahrzeug der Ehefrau/Lebensgefährtin oder Verwandten darf der Schuldner nutzen ( Kennzeichen, Typ, Baujahr usw. )?
9. Hat der Schuldner eine private Altersvorsorge ? Wenn ja, bei welcher (Versicherungs)gesellschaft oä. und wie lautet die (Versicherungs)nummer
10. Wo baut der Schuldner seine gesetzliche Altersvorsorge auf ?
11. Ist der Schuldner unwiderruflich Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung ? Wird eine Direktversicherung zu Gunsten des Schulderns von seinem Arbeitgeber geführt ? Besteht eine Verfügungsbefugnis über das Konto ?
12.Falls der Schuldner verheiratet und nicht berufstätig ist ( Hausmann - frau ) folgende Fragen :
welche Tätigkeit übt der Ehegatte des Schuldners aus und welchen Verdienst netto erzielt er hierbei im Monat ?
Vollstreckung kann und muß effektiv gestaltet werden. |
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Akteneinsicht / Antrag
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Insolvenzgericht XX Straße Ort
AZ XYZ des AG ABC Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muster GmbH Akteneinsichtsgesuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dem vorgenannten Insolvenzverfahren vertreten wir die Gläubigerin A-GmbH, vgl. Vollmacht in der Anlage in Kopie.
Die Forderungen unserer Mandantin wurden zur Tabelle angemeldet und anerkannt.
Wir beantragen hiermit Akteneinsicht in die Verfahrensakte und die Erlaubnis Fotokopien aus dem Gutachten des Insolvenzverwalters und seiner Zwischenberichte zu fertigen.
Unterschrift |
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Sicherungsmaßnahmen / Antrag auf Anordnung
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Insolvenzgericht Straße Stadt
Aktenzeichen des Amtsgerichts XX Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muster GmbH Antrag auf Sicherungsmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Insolvenzantrag gegen die Firma Muster GmbH.
Mir ist nicht bekannt, ob das Gericht schon einen Gutachter oder vorläufigen Verwalter eingesetzt hat.
Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass der Geschäftsführer der Muster GmbH angefangen hat, Baufahrzeuge abtransportieren zu lassen ( genaue Beschreibung, wann was wem aufgefallen ist) .
Da zu befürchten ist, dass Masse dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen werden soll, beantrage ich gemäß § 21 II Nr. 2 InsO für die Muster GmbH ein Verfügungsverbot anzuordnen.
Für weitere Auskünfte stehe ich unter Funktelefonnur. 1234567 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
nachhaltiger Gläubiger |
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Aufforderung auf Erstattung eines Verfahrenskostenvorschusses
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Firma oder Vorname, Name Adresse
Insolvenzverfahren über das Vermögens der XYZ GmbH Aktenzeichen XYZZ des Amtsgerichts Vielverfahren
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer YMCA,
Ich habe als Gläubiger( oder Vertreter der MM-GmbH ) in oben bezeichnetem Insolvenzverfahren einen Verfahrenskostenzuschuss geleistet, damit die Kosten des Inolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden können. Ansonsten wäre das Verfahren mangels Masse abgewiesen worden. Unter Ihrer Führung der Gesellschaft sind erhebliche Verbindlichkeiten angehäuft worden, die teilweise schon seit Monaten fällig sind.
Vermögenswerte hat die Gesellschaft nicht mehr.
In § 26 III S. 1 InsO ist geregelt, dass derjenige, der einen Massekostenvorschuss leistet, die Erstattung des vorgeschossenen Betrages verlangen kann.
Der Anspruch richtet sich gegen die Person, die entgegen den Vorschriften des Gesellschaftsrechts den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens pflichtwidrig und schuldhaft nicht bzw verzögert gestellt hat.
Allein auf Grund unserer titulierten Forderung hätten Sie schon vor Monaten den Insolvenzantrag stellen müssen.
Sie handelten daher pflichtwidrig und schuldhaft.
Ich darf Sie daher auffordern, den geleisteten Vorschuss in Höhe von 2.500 Euro innerhalb von 3 Wochen ab Zugang dieses Schreibens auf unser Konto YXC zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehen wir uns gezwungen, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Bleibamball |
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Vorläufiger Gläubigerausschuss gemäß § 67 InsO
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Insolvenzgericht XXX Anschrift
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bionita-GmbH Aktenzeichen des Insolvenzgerichts: 439 IN 9876/04
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichnetem Verfahren wurde nach der Insolvenzantragsstellung ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Ich beantrage hiermit als Betriebsratsvorsitzender der Bionita GmbH die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses.
Ich bin selbst Gläubiger und habe Ansprüche in oben bezeichneten Verfahren in Höhe von 6.500 Euro, die beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden. Es gibt 189 Beschäftigte, die alle um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Die Bildung eines vorläufigen Gläübigerausschusses ist notwendig.
Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass der eine Geschäftsführer krank, der andere sich mehr um seine anderen Firmen kümmert und jetzt nicht, wie erforderlich zur Verfügung steht.
Der Insolvenzverwalter ist brachenfremd und braucht sachkundigen Rat der Mitarbeiter, Zulieferanten und der finanzierenden Bank, um die sich bietenden Chancen optimal nutzen zu können. Ferner soll der Insolvenzverwalter durch die Mitglieder des Gläubigerausschusses kontrolliert werden ( § 69 InsO ).
Es bestehen Fortführungs-und Sanierungsmöglichkeiten.
Daher wird vorgeschlagen, entsprechend § 67 Ins0, folgende Personen in den vorläufigen Gläubigerausschuss zu berufen:
1. Für die absonderungsberechtigten Gläubiger: Herr XX von der SBC-Bank 2. Für die Insolvenzgläubigerin mit den höchsten Forderungen: Frau FFF von der XCF GmbH 3.Für die Kleingläubiger: Herr ABBA, Geschäftsführer der Boff GmbH 4. Als Vertreter der Arbeitnehmer, Herr Rechtsanwalt Bleibstark 5. Als Experte im Bereich Biotechnologie: Dr. Ing Patento
Ich lege in der Anlage die Zustimmung der oben benannten Personen vor, das Amt anzunehmen. Der Betriebsrat hat die Zustimmung in den letzten Tagen eingeholt, damit die Angelegenheit schnellstmöglich entschieden werden kann.
Für Rückfragen steht der Unterzeichnete jederzeit unter Telefonnummer 0172/3503987 zur Verfügung.
Heiner Leuterpich Betriebsratsvorsitzender
Anmerkung:
Gemäß § 67 III InsO können auch Mitgliedern des Gläubigerausschusses bestellt werden, die keine Gläubiger sind. Dies bietet sich an, wenn besondere Rechtskunde oder besondere technische Sachkunde erforderlich ist.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden über eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten eine angemessene Vergütung ( § 73 InsO ).Diese Kosten werden aus der Insolvenzmasse beglichen. |
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Nachträgliche Forderungsanmeldung
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Vorname Name Anschrift
Herrn Rechtsanwalt Vielverfahren Berlin Neue Strasse 89
Insolvenzverfahren YXCV- GmbH Aktenzeichen : yxcf-IN- 898/05
Hiermit melde ich in oben bezeicheten Verfahren nachträglich eine Forderung an:
Forderungshöhe: Forderungsgrund: Zinsen: Kosten der Rechtsverfolgung:
Als Nachweis füge ich bei: 1. 2. 3.
Ich bitte um nachträgliche Aufnahme zur Tabelle.
Für Rückfragen stehe ich unter Tel. köolsdkföldskf zur Verfügung
gez
Nachmelder
Anmerkung:
Die Forderungsanmeldung erfolgt immer direkt an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch bei nachträglichen Forderungsanmeldungen. Die in der Bekanntmachung in der Zeitung oder aus dem Insolvenzeröffnungsbeschluss benannte Frist zur Anmeldung der Forderungen ist keine Notfrist, d.h. wenn diese Frist verpasst wird, passiert nicht Schlimmes. Die Forderung darf auch nach Ablauf der Frist angemeldet werden, solange das Insolvenzverfahren noch läuft. |
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